Geräteprüfung

Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Schaffen Sie Sicherheit – wir prüfen Ihre ortsveränderlichen elektrischen Geräte in Ihrem Unternehmen!

 

Die regelmäßige Prüfung Ihrer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 ist in Deutschland Pflicht. Ob Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschine – alles was einen Stecker hat und weniger als 23 kg wiegt, muss regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft werden.

 

Unser geschultes Personal verfügt über jahrelange Erfahrung und unterstützt Sie zuverlässig und kostengünstig mit einem zerti­fi­zier­ten Prüfkonzept:

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen
  • Funktionstest
  • Messung mit moderner Prüf­technik (Schutz­leiter­widerstand, Isolations­widerstand, Schutz­leiter­strom, Berührungs­strom, Ersatz­ableit­strom)

Bei einwandfreien Prüfergebnissen erhalten Sie eine Prüf­plakette und eine rechts­sichere Doku­mentation.

 

Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?

 

Die Prüfung von elektrischen Geräten ist vor der ersten In­betrieb­nahme, nach einem Umzug und nach einer erfolgten Reparatur von Geräten gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Wieder­holungs­prüfungen müssen Sie die Prüf­fristen auf Basis Ihrer in­di­vi­duellen Ge­fähr­dungs­be­urteilung nach § 3 BetrSichV fest­legen lassen und entsprechend ein­halten. Wir beraten Sie hierzu gerne!