
Schaffen Sie Sicherheit – wir prüfen Ihre ortsveränderlichen elektrischen Geräte!
Die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten gemäß Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist in Deutschland Pflicht. Ob Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschine – alles was einen Stecker hat und weniger als 23 kg wiegt muss regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft werden. Mit der regelmäßigen, gewissenhaften Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Geräte senken Sie das Unfall- und Verletzungsrisiko und investieren in den Schutz von Gesundheit, Leben und Eigentum.
Zuverlässiger Prüfservice – sicher und menschlich!
Unser geschultes Personal verfügt über jahrelange Erfahrung in diesem Prüfbereich und unterstützt Sie zuverlässig und kostengünstig mit einem zertifizierten Prüfkonzept:
- Sichtprüfung auf Beschädigungen
- Funktionstest
- Messung mit moderner Prüftechnik (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom, Ersatzableitstrom)
Bei einwandfreien Prüfergebnissen erhalten Sie eine Prüfplakette und eine rechtssichere Dokumentation.
Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?
Die Prüfung von elektrischen Geräten ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach einem Umzug und nach einer erfolgten Reparatur von Geräten gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Wiederholungsprüfungen müssen Sie die Prüffristen auf Basis Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV festlegen lassen und entsprechend einhalten. Wir beraten Sie hierzu gerne!
Ihr sozialer Beitrag für die Gesellschaft:
Prüfung der Geräte: je 6,50 Euro.
Mit der Vergütung dieser Leistung ermöglichen Sie Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gesellschaft und investieren in neue Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten.